Lieferengpass-Gesetz

Wir konnten etwas bewirken. Danke für Ihre Unterstützung!
 

Am 14. Juni haben viele Apotheken, darunter auch wir, für eine bessere Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln demonstriert.
Die Proteste haben offenbar Wirkung gezeigt.
Das am 23. Juni besiegelte Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungs-Verbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Generische Kinderarzneimittel sind künftig von Rabattverträgen ausgeschlossen.
  • Bei Ausschreibungen zu Rabattverträgen müssen Krankenkassen fortan zumindest einen Hersteller in der EU berücksichtigen.
  • Pharmahersteller und Großhandel müssen sich künftig bei versorgungskritischen Wirkstoffen ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren.
  • Für den Fall, dass ein rabattiertes Medikament nicht verfügbar ist, können wir als Apotheke künftig auch ohne Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein wirkstoffgleiches Präparat an Sie ausgeben.
    (Quelle, ABDA; Pharmazeutische-Zeitung, 23.06)
Weitere Maßnahmen, die uns als Apotheke betreffen, sind die Eingrenzung der Nullretaxation, eine Engpass-Vergütung von 50 Cent pro Arzneimittelaustausch sowie der Wegfall der Präqualifizierung von Apotheken zur Abgabe von Hilfsmitteln.


Das Gesetz tritt im August in Kraft.

Unser oberster Wunsch ist es, Sie umfassend zu beraten und mit wirksamen Arzneimitteln zu versorgen.
Daher begrüßen wir die Maßnahmen als eine positive Wende.





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